OMEGA Pflegeservice
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Ratgeber zur Pflegeversicherung

Welche Pflegeleistungen und wie viele Pflegegrade gibt es?

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder schleichend auftreten – sei es aufgrund von physischer sowie psychischer Krankheit, Alter oder einem Unfall. In solchen Momenten ist es wichtig, zu wissen, welche Unterstützung einem zusteht und wie man die passenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Häufig betrifft dieses Thema außerdem nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch deren Angehörige, die vor der Herausforderung stehen, die richtige Pflege zu organisieren. Ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung sind die sogenannten Pflegegrade, die seit der Reform des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) 2017 die früheren Pflegestufen ersetzt haben. Doch wie viele Pflegegrade gibt es, was genau bedeutet es, einen Grad der Pflegebedürftigkeit zu haben, und wie beantragt man diesen? Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung und wie können sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre Angehörigen die nötige Unterstützung erhalten? In unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung erfahren Sie alles Wichtige rund um Pflegeleistungen, Pflegegrade und ihre Beantragung.

Ihr Ratgeber: Wie viele Pflegestufen gibt es und wie werden sie ermittelt?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Mit der Reform werden körperliche und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt, indem sie anhand der individuellen Selbstständigkeit der betroffenen Personen bewertet werden. Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung festgestellt, die bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten vom medizinischen Dienst Medicproof durchgeführt wird. Die Ergebnisse bestimmen den Pflegegrad, der festlegt, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können.

In die Berechnung des Pflegegrads fließen sechs verschiedene Module ein, die festlegen, wie gut die betroffene Person noch in der Lage ist, sich fortzubewegen, ihre Selbstversorgung zu leisten oder mit krankheitsbedingten Anforderungen umzugehen. Im Gegensatz zu den vorherigen Pflegestufen spielen auch kognitive und psychische Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten eine Rolle. Die Module werden unterschiedlich stark gewichtet und je nachdem, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen in den jeweiligen Bereichen sind, werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen – Pflegebedürftigkeit liegt ab einer Bepunktung von 12,5 vor (mehr zum Thema: Ab wann ist man pflegebedürftig?):

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege (90 bis 100 Punkte)
     

Bei der Feststellung des Pflegegrads werden demenzielle Erkrankungen anders als bei den vorherigen Pflegestufen stärker berücksichtigt, da die speziellen Anforderungen an die Pflege in die Module der Begutachtung einfließen. In unserem Demenz-Ratgeber für Angehörige bieten wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen, wie Sie die Pflege optimal gestalten und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die sich je nach Pflegegrad in Art und Umfang unterscheiden. Während Menschen mit Pflegegrad 1 vor allem niedrigschwellige Unterstützungen wie Entlastungsbeträge erhalten, steigen mit höherem Grad sowohl die finanzielle Unterstützung als auch der Zugang zu weiteren Pflegeleistungen. Unser Ratgeber zum Thema Pflegeversicherung zeigt Ihnen strukturiert die verschiedenen Leistungen auf (Stand: 2025).

Grundlegende Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag von bis zu 131 € für pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade, der zur Unterstützung für z.B. Betreuungsdienste oder Haushaltshilfen genutzt werden kann. Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet, wenn entsprechende Dienstleistungen belegt werden.
     
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen oder anderen Privatpersonen betreut werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt monatlich zwischen 347 € (Grad 2) und 990 € (Grad 5). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es nach eigenem Ermessen an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.
     
  • Pflegesachleistungen: Die Pflegesachleistungen werden für die Betreuung durch professionelle ambulante Pflegekräfte gewährt und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Hierbei stehen dafür bis zu 2.299 € monatlich zur Verfügung. Die Leistungen umfassen Hilfe bei der Grundpflege, wie Körperhygiene und Ernährung, sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Informieren Sie sich über unser Angebot der ambulanten Demenzbetreuung und Seniorenbetreuung in Bochum.
  • Vollstationäre Pflege: Wenn eine pflegebedürftige Person in ihrem Alltag nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann und auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen ist, kann sie in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekosten, während Unterkunft und Verpflegung vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen.
  • Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige können Hilfsmittel erhalten, die ihren Alltag erleichtern und die Pflege unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Rollatoren, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterialien. Diese Pflegehilfsmittel sollen die Selbstständigkeit fördern und die Belastung für pflegende Angehörige reduzieren. Sie werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern sie ärztlich verordnet oder im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung gelistet sind.

Zusätzliche Leistungen:

  • Tages- und Nachtpflege: Wenn die häusliche Pflege nicht rund um die Uhr sichergestellt werden kann, bieten diese Leistungen eine Alternative: Während des Tages oder der Nacht wird die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung betreut, danach kehrt sie nach Hause zurück. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 2.085 €.
     
  • Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege durch Angehörige vorübergehend nicht möglich ist, können pflegebedürftige Menschen für einen begrenzten Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Jahr in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung übernimmt bei den Pflegegraden 2 bis 5 Kosten in Höhe von bis zu 1.854 €.
     
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, kann für bis zu sechs Wochen pro Jahr eine ambulante Ersatzpflegekraft organisiert werden, die ebenfalls bei den Graden 2 bis 5 mit einer Höhe von bis zu 1.685 € unterstützt wird.
     

Ergänzend bietet die Pflegeversicherung weitere Hilfen wie etwa Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und Förderungen für betreute Wohngruppen, die gemeinschaftliches Wohnen und Pflege ermöglichen. Ebenso können Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeverbrauchshilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe übernommen werden.
 

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Für viele Pflegebedürftige deckt die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht alle anfallenden Kosten. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und die Eigenanteile zu reduzieren. Sie lohnt sich besonders für Menschen, die im Pflegefall umfassender abgesichert sein möchten. Informieren Sie sich vor dem Abschluss umfassend, um die passende Versicherung zu finden – ein Pflegezusatzversicherungs-Ratgeber oder eine persönliche Beratung kann Ihnen dabei eine hilfreiche Orientierung bieten.
 

Unser Ratgeber zur Pflegeversicherung: Wie beantrage ich den Pflegegrad?

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person direkt über die Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung. Dabei müssen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, woraufhin eine Begutachtung eingeleitet wird. In unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung sehen Sie hier übersichtlich die Schritte von der Beantragung bis zur Vergabe eines Pflegegrads:

  1. Antrag stellen: Der Antrag kann telefonisch oder online bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nach der Antragstellung erhalten Sie in der Regel postalisch ein Formular, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Einige Pflegekassen bieten auch die Möglichkeit, das Formular direkt online auszufüllen und einzureichen.
     
  2. Begutachtung: Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder des Dienstleisters Medicproof (bei Privatversicherten) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um die Beeinträchtigungen im Alltag genau zu prüfen. In bestimmten Ausnahmefällen oder bei Antragstellenden mit geringem Pflegebedarf ist es je nach Pflegekasse möglich, die Begutachtung telefonisch durchzuführen.
     
  3. Festlegung des Pflegegrads: Nach der Begutachtung wird der Grad der Pflege und damit der Anspruch auf Pflegeleistungen bestimmt.

Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegrad und -leistungen

Sie haben unseren Ratgeber zur Pflegeversicherung gelesen, wissen, wie viele und welche Pflegegrade es gibt, und fühlen sich noch unsicher beim Thema Antrag auf einen Pflegegrad (ehem. Pflegestufe) oder möchten mehr über die Module zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit erfahren? Unser Pflegedienst in Bochum steht Ihnen gern mit umfassender Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, den richtigen Pflegegrad für Ihre individuelle Alltagssituation festzulegen, sondern auch, die richtigen Pflegeleistungen zu beantragen – von der Organisation der Tagespflege und Pflegehilfsmitteln bis hin zur Abklärung von Pflegehilfsmittel- und Pflegegeldansprüchen.

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