Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder schleichend auftreten – sei es aufgrund von physischer sowie psychischer Krankheit, Alter oder einem Unfall. In solchen Momenten ist es wichtig, zu wissen, welche Unterstützung einem zusteht und wie man die passenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Häufig betrifft dieses Thema außerdem nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch deren Angehörige, die vor der Herausforderung stehen, die richtige Pflege zu organisieren. Ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung sind die sogenannten Pflegegrade, die seit der Reform des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) 2017 die früheren Pflegestufen ersetzt haben. Doch wie viele Pflegegrade gibt es, was genau bedeutet es, einen Grad der Pflegebedürftigkeit zu haben, und wie beantragt man diesen? Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung und wie können sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre Angehörigen die nötige Unterstützung erhalten? In unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung erfahren Sie alles Wichtige rund um Pflegeleistungen, Pflegegrade und ihre Beantragung.
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Mit der Reform werden körperliche und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt, indem sie anhand der individuellen Selbstständigkeit der betroffenen Personen bewertet werden. Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung festgestellt, die bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten vom medizinischen Dienst Medicproof durchgeführt wird. Die Ergebnisse bestimmen den Pflegegrad, der festlegt, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können.
In die Berechnung des Pflegegrads fließen sechs verschiedene Module ein, die festlegen, wie gut die betroffene Person noch in der Lage ist, sich fortzubewegen, ihre Selbstversorgung zu leisten oder mit krankheitsbedingten Anforderungen umzugehen. Im Gegensatz zu den vorherigen Pflegestufen spielen auch kognitive und psychische Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten eine Rolle. Die Module werden unterschiedlich stark gewichtet und je nachdem, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen in den jeweiligen Bereichen sind, werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen – Pflegebedürftigkeit liegt ab einer Bepunktung von 12,5 vor (mehr zum Thema: Ab wann ist man pflegebedürftig?):
Bei der Feststellung des Pflegegrads werden demenzielle Erkrankungen anders als bei den vorherigen Pflegestufen stärker berücksichtigt, da die speziellen Anforderungen an die Pflege in die Module der Begutachtung einfließen. In unserem Demenz-Ratgeber für Angehörige bieten wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen, wie Sie die Pflege optimal gestalten und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die sich je nach Pflegegrad in Art und Umfang unterscheiden. Während Menschen mit Pflegegrad 1 vor allem niedrigschwellige Unterstützungen wie Entlastungsbeträge erhalten, steigen mit höherem Grad sowohl die finanzielle Unterstützung als auch der Zugang zu weiteren Pflegeleistungen. Unser Ratgeber zum Thema Pflegeversicherung zeigt Ihnen strukturiert die verschiedenen Leistungen auf (Stand: 2025).
Ergänzend bietet die Pflegeversicherung weitere Hilfen wie etwa Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und Förderungen für betreute Wohngruppen, die gemeinschaftliches Wohnen und Pflege ermöglichen.
Ebenso können Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeverbrauchshilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe übernommen werden.
Für viele Pflegebedürftige deckt die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht alle anfallenden Kosten. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und die
Eigenanteile zu reduzieren. Sie lohnt sich besonders für Menschen, die im Pflegefall umfassender abgesichert sein möchten. Informieren Sie sich vor dem Abschluss umfassend, um die passende
Versicherung zu finden – ein Pflegezusatzversicherungs-Ratgeber oder eine persönliche Beratung kann Ihnen dabei eine hilfreiche Orientierung bieten.
Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person direkt über die Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung. Dabei müssen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, woraufhin eine Begutachtung eingeleitet wird. In unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung sehen Sie hier übersichtlich die Schritte von der Beantragung bis zur Vergabe eines Pflegegrads:
Sie haben unseren Ratgeber zur Pflegeversicherung gelesen, wissen, wie viele und welche Pflegegrade es gibt, und fühlen sich noch unsicher beim Thema Antrag auf einen Pflegegrad (ehem. Pflegestufe) oder möchten mehr über die Module zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit erfahren? Unser Pflegedienst in Bochum steht Ihnen gern mit umfassender Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, den richtigen Pflegegrad für Ihre individuelle Alltagssituation festzulegen, sondern auch, die richtigen Pflegeleistungen zu beantragen – von der Organisation der Tagespflege und Pflegehilfsmitteln bis hin zur Abklärung von Pflegehilfsmittel- und Pflegegeldansprüchen.
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