Ob mit den kleinen Hilfestellungen des Alltags im Seniorenalter oder mit einem hohen Bedarf in Pflege und Betreuung: Unser ambulanter Pflegedienst in Bochum steht Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, wenn Unterstützung im Alltag gebraucht wird. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Sie sich in jeder
Situation sicher und gut aufgehoben fühlen. Deshalb bieten wir Ihnen umfassende Pflegedienst-Leistungen, die sich ganz an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Ob ambulante
Lang- oder Kurzzeitpflege, medizinische Versorgung, Unterstützung bei der Körperpflege oder Hilfe bei Aufgaben im Haushalt – unser Ziel ist es, Ihnen das Leben zu erleichtern und ein hohes Maß an
Lebensqualität zu sichern.
Zu unseren Pflegedienst-Leistungen gehören neben der medizinischen Pflege (SGB V) auch die Grundpflege und häusliche Betreuung (SGB XI), die durch die Pflegeversicherung gefördert werden. So können
Sie sich darauf verlassen, dass Sie in allen Bereichen die nötige Unterstützung erhalten – von der täglichen körperbezogenen Hygiene über die Mobilität bis hin zur sozialen Betreuung.
Darüber hinaus beraten wir Sie gern persönlich zu Finanzierungsoptionen und nötigen Voraussetzungen wie Höhe der Pflegegeld-Beträge und Pflegesachleistungen und zeigen Ihnen, wie sich
Pflegedienst-Leistungen individuell anpassen lassen. Vertrauen Sie auf unseren erfahrenen Pflegekräfte-Service – wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie da.
im Rahmen von SGB V / medizinische Pflege
Unsere medizinische Pflege nach SGB V unterstützt Sie zuverlässig und professionell in Ihrem Zuhause. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen regelmäßige Behandlungspflege bzw. Krankenpflege
benötigen, stehen Ihnen unsere qualifizierten Pflegekräfte zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre medizinischen Bedürfnisse durch alle nötigen Maßnahmen in vertrauter Umgebung abgedeckt werden. Von
der Wundversorgung bis zur Überwachung Ihrer Vitalwerte: Wir bieten Ihnen eine breite Palette an körperbezogenen Pflegedienst-Leistungen, die Ihnen helfen, Ihre Gesundheit zu erhalten und sich sicher
versorgt zu fühlen.
Unsere Pflegedienst-Leistungen der häuslichen medizinischen Pflege werden individuell auf Ihre gesundheitliche Situation abgestimmt. Das bedeutet, dass wir in engem Austausch mit Ihnen als
pflegebedürftiger Person, Ihren Angehörigen und bei Bedarf auch mit Ihren behandelnden Ärzten stehen, um die bestmögliche Unterstützung und Entlastung sicherzustellen. Wir helfen Ihnen zudem bei der
Beantragung und Finanzierung von Pflegesachleistungen, sodass Sie eine stressfreie und transparente Lösung für Ihre medizinischen Bedürfnisse finden können.
im Rahmen von SGB XI / Grundpflege und Betreuung:
Die Grundpflege und Betreuung nach SGB XI deckt alle Bereiche der alltäglichen Pflege ab, die für ein würdevolles und eigenständiges Leben nötig sind. Unsere geschulten Pflegekräfte unterstützen Sie bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität und stehen Ihnen für alle Aufgaben zur Seite, die den Alltag erleichtern. Ziel ist es, Ihnen mit den Leistungen unseres Pflegedienstes so viel Selbstständigkeit wie möglich zu ermöglichen und gleichzeitig eine fürsorgliche Unterstützung zu bieten.
Häusliche Leistungen des Pflegedienstes beziehen sich auf alles, was mit Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu tun hat. Damit Sie sich ganz auf Ihre Erholung konzentrieren können, übernehmen wir die hauswirtschaftlichen Aufgaben, die im Alltag anfallen. Unser Ziel ist es, dass unsere Pflegedienst-Leistungen Ihnen in allen Bereichen des Haushalts eine wertvolle Entlastung bieten.
Neben unseren regulären ambulanten Betreuungs- und Pflegeleistungen bieten wir Ihnen zusätzliche Services, die den Alltag erleichtern und Ihre Sicherheit erhöhen. So können Sie z. B. unsere
24-Stunden-Rufbereitschaft nutzen oder auf Beratungs- und Schulungsangebote für Angehörige zurückgreifen.
Um Sie im Alltag zu unterstützen und Ihre Lebensqualität zu sichern, sind wir gerne für Sie da – in Bochum, Herne und der gesamten Rhein-Ruhr-Region. Ganz gleich, welche Art der
Pflegedienst-Leistungen Sie benötigen, ob medizinische Betreuung, Grundpflege oder Seniorenbetreuung mit Unterstützung im Haushalt – wir sind nur einen Anruf entfernt. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Pflegdienst-Leistungen für Sie
sinnvoll und passend sind, und erstellen einen individuellen Betreuungs- und Maßnahmenplan, der auf Ihre Bedürfnisse und gewünschte Entlastung abgestimmt ist.
Haben Sie Fragen zu den Pflegeleistungen nach SGB XI, SGB V oder zur Sozialhilfe nach SGB XII? Unser Team des ambulanten Pflegedienstes berät Sie umfassend zu möglichen Pflegedienst-Leistungen und
unterstützt Sie bei allen Anliegen rund um Ihre häusliche Pflege. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Der erste Schritt zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Feststellung des Pflegegrades der Betroffenen. Dieser Grad richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person. Sie benötigen hierfür einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die in der Regel Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Wir unterstützen Angehörige und pflegende Angehörige nicht nur mit unseren Pflegedienst-Leistungen bei der ambulanten Betreuung, sondern auch bei der Kontaktaufnahme und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nach Einreichung des Antrags erfolgt ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, in dem Ihr Pflegebedarf bewertet wird. Auf Basis dieses Gutachtens wird Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt, der die Höhe des Geld-Betrags und die Art der Leistungen für den Pflegedienst bestimmt.
Unsere ambulante Betreuung und Pflegeberatung hilft Pflegebedürftigen und Ihren Angehörigen, alle Unterlagen zusammenzustellen und alle Schritte rechtzeitig einzuleiten. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihnen alle Fragen zu beantworten und Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter des Medizinischen Dienstes vorzubereiten, sodass Sie sicher und informiert auftreten können.
Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen monatlich, um Entlastungsleistungen wie Betreuung oder Hilfe im Haushalt zu finanzieren. Der Betrag kann flexibel eingesetzt und in Folgemonate übertragen werden. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen bei der Beantragung und optimalen Nutzung Ihrer Pflegedienst-Leistungen.
Für die Beantragung von Pflegesachleistungen empfehlen wir, im Vorfeld alle relevanten medizinischen und pflegerischen Dokumente zusammenzustellen, die dem Gutachter vorliegen sollten. Dies umfasst ärztliche Atteste, Krankenhausberichte und gegebenenfalls eine Pflegedokumentation. Zudem ist es hilfreich, vor dem Gutachtertermin eine Art „Pflegeprotokoll“ über die täglichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zu erstellen.
Hilfreiche Anlaufstellen zur Unterstützung sind unter anderem die Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen, unabhängige ambulante Pflegedienste und Beratungsstellen sowie soziale Dienste, die umfassende Informationen und kostenlose Beratungen anbieten. Auch wir stehen Ihnen und pflegenden Angehörigen zur Seite und helfen Ihnen, die passenden Ansprechpartner zu finden und Ihre Anliegen dort optimal zu platzieren.
Medizinische Pflege (SGB V) umfasst Behandlungsmaßnahmen, die von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, wie Injektionen oder Wundversorgung. Diese Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Grundpflege und ambulante Betreuung (SGB XI) hingegen bezieht sich auf alltägliche Pflegemaßnahmen wie körperbezogene Pflege, Ernährung und Mobilität. Sie wird über die Pflegeversicherung abgedeckt.
Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad verschiedene Anteile der Pflegekosten. Dabei hängt der Betrag, den die Pflegeversicherung zahlt, vom jeweiligen Pflegegrad ab und davon, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen zur Verfügung und können für die Bezahlung eines Pflegedienstes oder als finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige verwendet werden. Auch hauswirtschaftliche Hilfen und zusätzliche Betreuungs- und Serviceleistungen sind je nach Pflegegrad enthalten. Die genauen Geld- und Zahlungen variieren dabei je nach Pflegegrad und betroffenem Versicherungsnehmer.
Ja, Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können im Rahmen der häuslichen und pflegerischen Aufgaben kombiniert in Anspruch genommen werden. Wenn Sie z. B. einen Teil der Pflege selbst übernehmen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld und -Sachleistungen. Wir beraten Sie gern dazu, wie sich die Leistungen eines Pflegedienstes bestmöglich an Ihren Bedarf anpassen lassen. Eine solche Kombinationsleistung kann eine Maßnahme sein, um pflegerische und finanzielle Entlastung für die Familie schaffen.
Hauswirtschaftliche Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad vorliegt. Diese Pflegedienst-Leistungen gehören zu den Pflegesachleistungen und werden von der Pflegekasse übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Beantragung der hauswirtschaftlichen Hilfe.
Der Pflegegrad wird anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes festgelegt. Dieser bewertet die Einschränkungen der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des Alltags. Unsere Beratung hilft Ihnen, den Antrag auf Begutachtung zu stellen und Sie auf das Gutachten vorzubereiten, damit Sie den für Sie passenden Pflegegrad erhalten und die nötigen Pflegedienst-Leistungen in Anspruch nehmen können.
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